Haustiere erlaubt! (Leider für dieses Jahr schon ausgebucht)
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die einen Rehaaufenthalt planen, sind zum Teil gehemmt, einen Antrag zu stellen, da die Versorgung ihrer Tiere während der Abwesenheit der Besitzerinnen und Besitzer nicht gewährleistet ist.
Diverse Studien haben nachgewiesen, dass Tiere einen positiven Einfluss auf die Genesung haben und sie entspannter und ausgeglichener sind, weil sie nicht von ihrem Tier getrennt sind. Aus diesem Grund bietet die Klinik Werra mit dem unten aufgeführten Konzept diesen Menschen die Möglichkeit, ihre Tiere mitbringen zu können.
Einige Regeln haben wir nachfolgend aufgeführt. Es können grundsätzlich nur Katzen, kastrierte Kater, Kleintiere in Käfighaltung oder Hunde mit einem maximalen Schultermaß von 50 cm und ein Gesamtgewicht von 30 kg mitgebracht werden. Zudem dürfen Hunde, die gemäß der hessischen Kampfhunde-Verordnung gelistet sind, nicht mitgebracht werden.
Nach Erhalt der Bewilligung der Reha mit Haustier, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter 05652 951-0, damit wir den Aufnahmetermin vereinbaren können.
- Gültiges und aktuelles Impfzeugnis (v. A. Tollwut)
- Abgeschlossene Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Aktuelles Gesundheitszeugnis des Tierarztes, dass Ihr Tier frei ist von Flöhen und ansteckenden Krankheiten (nicht älter als 14 Tage vor Beginn der Reha).
- Organisation einer Notfallbetreuung
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Bund
Hunde und andere Kleintiere dürfen mitgebracht werden